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    Stockhausen GmbH & Co.KG                                                                       

35 Jahre

Frankfurt     
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Unser Service bei der Sondereigentumsverwaltung:

 

 

 

Die Immobilienverwaltung Stockhausen GmbH & Co. KG besteht seit mehr als 35 Jahren.

 

Mit unserem Geschäftssitz in Wiesbaden-Igstadt sind wir dank der zentralen Lage und günstigen

 

Verkehrsanbindungen rasch "vor Ort", um Sie intensiv zu betreuen.

 

 

 

Wie bieten die kaufmännische Abwicklung und technische Betreuung zu Ihrem Sondereigentum.

 

 

 

Wir wickeln für Sie alle Verwalter Aufgaben ab - von der Eingabe der Daten Ihres Objektes in

 

unsere EDV-Anlage über die Kontenführung, bis zur Vertretung bei privaten und öffentlich rechtlichen

 

Belangen - um nur einige unserer Tätigkeiten zu benennen.

 

 

Unser Konzept für diese Aufgabe:

 

 

Unser Ziel ist es, Ihre Wohnung(-en) sowohl im technischen als auch im kaufmännischen
Bereich kostengünstig, effektiv und werterhaltend  zu verwalten.

 

 

Reparaturmaßnahmen

 

Selbstverständlich gehört für uns die Angebotseinholung bei Instandhaltungsmaßnahmen sowie die

 

Betreuung und Kontrolle von durchgeführten baulichen Maßnahmen, dazu gehört u. a. Objektbege-

 

hung zur Feststellung von Mängeln. Bei Handwerkeraufträgen überzeugen wir uns selber vor Ort über

 

deren Notwendigkeit. Bei größeren Sanierungen werden Ausschreibungen durch uns vorgenommen,

 

danach erfolgt erst die Beauftragung einer Fachfirma zur Instandsetzung/Reparatur in Verbindung mit

 

individueller Abspracheregelung mit dem Wohnungseigentümer bei Problemen oder im Kostenfall.

 

 

Versicherungsschäden

 

Bei Versicherungsschäden wie Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden, wird die notwendige Mängel-

 

beseitigung sowie Schadenanzeige und weitere Abwicklung mit der Versicherung erledigt.

 

 

Miet- und Erhöhungsverlangen 

 

In diesem Zusammenhang verweisen wir im Besonderen auf unsere entsprechenden Prüfungen der

 

objektbezogenen Situation bei Instandsetzungsmaßnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft

 

(Fensteraustausch, Dämmungsaufbringung, Modernisierung der Heizung, usw.), welche gemäß dem

 

§ 3 MHG zu einer fristgerechten Anhebung des Mietzinses führen können. Sowie grundsätzliche Über-

 

prüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Miethöheregelungsgesetzes

 

 

Mietinkasso

 

Das von der Mehrheit der Kunden gewünschten Mietinkassos in der Sondereigentumsverwaltung setzt

 

auf eine gut funktionierende Buchhaltung, die alle eingehenden Sollmieten regelmäßig und gründlich

 

überwacht sowie ggf. die notwendigen Beitreibungsmaßnahmen und Mahnverfahren (Zahlungser-

 

innerung – Mahnung – Kündigung – und u.U. erforderliche Rechtsmittel einlegen) unter

 

Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften zügig veranlasst.

 

 

Nebenkostenabrechnung/Betriebskostenabrechnung

 

Bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung sind die rechtlichen Grundlagen zwischen

 

dem Wohnungseigentumsgesetz und z.B. der 2. Betriebskostenverordnung zu beachten. Die in der

 

WEG - Abrechnung eingestellten Kosten sind auf Umlegbarkeit auf den Mieter zu prüfen.

 

 

 

So ist beim Beispiel der Aufzugsvollwartung der Anteil Reparaturkosten zu ermitteln und von den

 

Wartungskosten in Abzug zu bringen. Insofern kann in der Nebenkostenabrechnung eben nicht nur

 

die vorbehaltlose Übernahme der WEG – Betriebskosten erfolgen, sondern hier muss im Einzelfall

 

die Kostenart detailliert geprüft werden, nicht zuletzt hängt eine ordnungsgemäße Kostenberück-

 

sichtigung aber auch vom jeweils gültigen, individuellen Mietvertrag ab. Letzteres wird von uns

 

natürlich eingehend bei der Neuvermietung berücksichtigt.

 

 

Einnahmen- und Ausgabenrechnung

 

Erstellung einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung für den Eigentümer

 

 

Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen

 

Durchführung von Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen sowie Kontrolle der Ausführung

 

der vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen

 

 

Neuvermietung

 

Bei einer Neuvermietung kommt neben einer ordnungsgemäßen Wohnungsabnahme auch die

 

spezifische Auswahl der neuen Mietpartei passend auf das Haus und Wohnungsumfeld eine

 

entscheidende Rolle zu.

 

So sind soziale Umgangsformen der Neumieter genauso unentbehrlich wie dessen Solvenz. Hierzu

 

erfolgt von unserer Seite stets eine hinreichende Liquiditätsüberprüfung eines Mietinteressenten nicht

 

zuletzt in Form von als bekannt vorauszusetzenden Abfragemethoden. 

 

 

 

 

 

Zu unseren weiteren Aufgaben gehören der Abschluss von Mietverträgen, die Überwachung der

 

Hausordnung sowie Erledigung von sämtlichem Schriftverkehr, die das Vertragsverhältnis betreffen.

 

 

Versicherungspflicht des Mieters

 

Auch die Prüfung und vertragliche Bindung des Mieters an eine Mindestversicherungspflicht in Form

 

einer Haftpflicht und Hausratsversicherung wird bei unseren Vermietungen verlangt. Beispiel:

 

Hausratversicherung: Beseitigung von Schäden bei Einbrüchen an Wohnungseingangstüren oder

 

Fenstern. Haftpflichtversicherung: Übernahme von Schäden durch persönliche Verursachung, Verlust

 

der Schlüssel der Sicherheits-Haus-Schließanlagen, oder nur das Einhauen eines Nagels in der Wand

 

mit Zerstörung des Antennenkabels…

 

 

Reparatur-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten     

 

Wir empfehlen unseren Kunden in unserer Sondereigentumsverwaltung mit uns eine entsprechende

 

Vereinbarung über einen bestimmten Betrag zu treffen, bis zu dessen Höhe wir im Sondereigentum

 

ohne vorherige Rücksprache mit dem Eigentümer Reparaturaufträge beauftragen können.

 

 

Übernahme und Sicherstellung Ihrer Interessen als  Eigentümer

 

Übernahme der Rechtsgeschäfte und Wahrnehmung Ihrer Interessen als  Eigentümer gegenüber

 

allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern und allen anderen Geschäftspartnern – Mieter –

 

Handwerker – Versicherungsgesellschaften u.a.

 

 

 

 

Unser Angebot für Sie

 

 


Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenfreies individuelles Angebot auf Basis Ihrer Sondereigentumssituation, sprechen Sie uns an.

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